Umsatzsteuer

Mit Verzögerung und deutlich reduziertem Umfang ist das Wachstumschancengesetz doch noch verabschiedet worden und in Kraft getreten.
Im Fall der Ist-Versteuerung kommt es bei einer Banküberweisung nicht auf das Datum der Werstellung, sondern auf das Buchungsdatum des Zahlungseingangs an.
Für den Anspruch auf die Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe kommt es nicht auf den Leistungsort an, sondern darauf, dass der Betrieb im Inland ansässig ist.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Die bis zum 31. Dezember 2023 befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie wird nicht über den Jahreswechsel hinaus verlängert.

 

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